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Correspondence concerning Right of Way near SENAR

  • wadevoogd
  • 25 mrt
  • 5 minuten om te lezen

Two letters dated July 9th and August 1945 between attorney Alfred Graber and Rachmaninoff’s former manager Charles Foley (on behalf of Natalie Rachmaninoff)
Two letters dated July 9th and August 1945 between attorney Alfred Graber and Rachmaninoff’s former manager Charles Foley (on behalf of Natalie Rachmaninoff)

Diplomatic transcription

set: 0000002

type of set:

one folio, one page, typescript, carbon copy with handwritten additions on top

stamp and signature at end

title: letter dated 08/22/1945 from Adolf Graber to Charles Foley

language:

German

creator:

Adolf Graber (sender)

date:

08/22/1945

subject:

right of way (route from SENAR to boat stop)

related subjects:

SENAR

land registry

right of way

related documents:

letter 07/05/1945 by Adolf Graber

letter date unknown/1945 by Charles Foley

related natural persons:

Albert Vorster-Burckhardt (represented sender)

Charles Foley (addressee)

Natalie Rachmaninoff-Satin (represented addressee)

Adolf Stocker

Robert Vogel

Zeno Zurmühle

related legal persons:

Kloster Baldegg

Grundbuchamt Ebikon

Schlosshotel (Hertenstein)

scan: 0000002.jpg

recto

transcription:

[stamp] Adolf Graber

Advokat

Luzern [stamp]

Mrs. Rachmaninoff,

c/o Mr. Charles Foley,

Oak Neck Lane

Bay Shore, N.Y.

Luzern, den 22. August 1945.

Sehr Geehrte Frau [handwritten] ! [handwritten]

Ich empfing das Schreiben des Hrn. Foley und beehre mich, die darin gestellten

Fragen, indem ich dabei auf mein Schreiben an Sie vom 5. Juli a.c. Bezug nehme,

zu beantworten:

1.) Ausser dem südlichen Teil Ihres Grundstückes No.287 steht, bezw. stand dasgleiche Fusswegrecht auch noch den folgenden, in der Nähe von Hertenstein

gelegenen Grundstücken zu: No.288 des Hrn. Adolf Stocker, Zahnarzt in Luzern,

No. 289, 292 & 505 des Institutes und Klosters Baldegg, No. 290 des Hrn. Dr.

Robert Vogel, Arzt in Basel und No.291 des Hrn. Zeno Zurmühle in Weggis.

Hr. Adolf Stocker, der sich bestimmt geweigert hatte, in die von Hrn. Vorster

nachgesuchte Löschung des Fusswegrechtes einzuwilligen und gegen den Hr. Albert

Vorster hierauf den Anspruch auf Löschung gerichtlich einklagte, hat nach

Empfang der Klage in die Löschung eingewilligt und die bezüglichen Prozesskosten

bezahlt. Das Wegrecht seines Grundstückes ist hierauf im Grundbuch gelöscht

worden.

Das Institut und Kloster Baldegg hat die Löschung nicht verweigert, sich

vielmehr damit unter gewissen Bedingungen einverstanden erklärt; über diese

Bedingungen schweben zur Zeit Verhandlungen.

An die HH. Dr. Robert Vogel und Zeno Zurmühle ist Hr. Vorster mit einem

formellen Löschungsbegehren bisher nicht herangetreten, doch besteht es auch

ihnen gegenüber.

2.) Das Fusswegrecht erstreckt sich, wie ich in meinem Schreiben vom 5. Juli

a.c. Ihnen mitgeteilt habe, nur bis zu dem Platz, auf welchem das Ende 1942

niedergelegte Schlosshotel gestanden hat. Es reicht also nicht bis zur

Dampfschifflände bei Hertenstein. Allerdings haben die Grundstücke No. 287, 288,

289, 290, 291 & 505 in den Jahren 1933 und 1934, anlässlich der Bereinigung des

Grundbuches ein Fusswegrecht bis zur Dampfschifflände in Anspruch genommen. Auf

Klage der frühern Eigentümer der Liegenschaft Hertenstein und Tanzenberg - von

welcher damals das heute Hrn. Vorster gehörende Grundstück No. 678 einen Teil

bildete - hat dann aber das Amtsgericht Luzern-Land durch Urteil vom 12. März

1935 erklärt, dass das den genannten Grundstücken zustehende Fusswegrecht nur

bis zum Schlosshotel reicht und nicht bis zur Dampfschifflände Hertenstein

reiche.

Ich bemerke noch, dass Herr Rachmaninoff seit dem Urteil das Fusswegrecht nie

mehr benützt hat und dass auch die übrigen Bewohner der Villa Senar es nie mehr

benützt haben. Es hätte für sie, weil es beim Schlosshotel endigte, jede

Bedeutung verloren.

Ich hoffe gerne, dass Sie nach diesem Aufschlüssen nicht zögern werden, das

Löschungsbegehren des Hrn. Vorster als berechtigt anzuerkennen und möchte Sie

daher nochmals höflichst bitten, die Ihnen in meinem Schreiben vom 5. Juli a.c.

zugestellte Erklärung unterzeichnen und mir oder dem Grundbuchamt Ebikon

zustellen zu wollen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ns. des Hrn. A. Vorster-Burckhardt: [handwritten] A. Graber [handwritten]


Diplomatic Transcription

set: 0000002

type of set:

one folio, one page, typescript, carbon copy with handwritten additions on top

stamp and signature at end

title: letter dated 08/22/1945 from Adolf Graber to Charles Foley

language:

German

creator:

Adolf Graber (sender)

date:

08/22/1945

subject:

right of way (route from SENAR to boat stop)

related subjects:

SENAR

land registry

right of way

related documents:

letter 07/05/1945 by Adolf Graber

letter date unknown/1945 by Charles Foley

related natural persons:

Albert Vorster-Burckhardt (represented sender)

Charles Foley (addressee)

Natalie Rachmaninoff-Satin (represented addressee)

Adolf Stocker

Robert Vogel

Zeno Zurmühle

related legal persons:

Kloster Baldegg

Grundbuchamt Ebikon

Schlosshotel (Hertenstein)

scan: 0000002.jpg

recto

transcription:

[stamp] Adolf Graber

Advokat

Luzern [stamp]

Mrs. Rachmaninoff,

c/o Mr. Charles Foley,

Oak Neck Lane

Bay Shore, N.Y.

Luzern, den 22. August 1945.

Sehr Geehrte Frau [handwritten] ! [handwritten]

Ich empfing das Schreiben des Hrn. Foley und beehre mich, die darin gestellten

Fragen, indem ich dabei auf mein Schreiben an Sie vom 5. Juli a.c. Bezug nehme,

zu beantworten:

1.) Ausser dem südlichen Teil Ihres Grundstückes No.287 steht, bezw. stand dasgleiche Fusswegrecht auch noch den folgenden, in der Nähe von Hertenstein

gelegenen Grundstücken zu: No.288 des Hrn. Adolf Stocker, Zahnarzt in Luzern,

No. 289, 292 & 505 des Institutes und Klosters Baldegg, No. 290 des Hrn. Dr.

Robert Vogel, Arzt in Basel und No.291 des Hrn. Zeno Zurmühle in Weggis.

Hr. Adolf Stocker, der sich bestimmt geweigert hatte, in die von Hrn. Vorster

nachgesuchte Löschung des Fusswegrechtes einzuwilligen und gegen den Hr. Albert

Vorster hierauf den Anspruch auf Löschung gerichtlich einklagte, hat nach

Empfang der Klage in die Löschung eingewilligt und die bezüglichen Prozesskosten

bezahlt. Das Wegrecht seines Grundstückes ist hierauf im Grundbuch gelöscht

worden.

Das Institut und Kloster Baldegg hat die Löschung nicht verweigert, sich

vielmehr damit unter gewissen Bedingungen einverstanden erklärt; über diese

Bedingungen schweben zur Zeit Verhandlungen.

An die HH. Dr. Robert Vogel und Zeno Zurmühle ist Hr. Vorster mit einem

formellen Löschungsbegehren bisher nicht herangetreten, doch besteht es auch

ihnen gegenüber.

2.) Das Fusswegrecht erstreckt sich, wie ich in meinem Schreiben vom 5. Juli

a.c. Ihnen mitgeteilt habe, nur bis zu dem Platz, auf welchem das Ende 1942

niedergelegte Schlosshotel gestanden hat. Es reicht also nicht bis zur

Dampfschifflände bei Hertenstein. Allerdings haben die Grundstücke No. 287, 288,

289, 290, 291 & 505 in den Jahren 1933 und 1934, anlässlich der Bereinigung des

Grundbuches ein Fusswegrecht bis zur Dampfschifflände in Anspruch genommen. Auf

Klage der frühern Eigentümer der Liegenschaft Hertenstein und Tanzenberg - von

welcher damals das heute Hrn. Vorster gehörende Grundstück No. 678 einen Teil

bildete - hat dann aber das Amtsgericht Luzern-Land durch Urteil vom 12. März

1935 erklärt, dass das den genannten Grundstücken zustehende Fusswegrecht nur

bis zum Schlosshotel reicht und nicht bis zur Dampfschifflände Hertenstein

reiche.

Ich bemerke noch, dass Herr Rachmaninoff seit dem Urteil das Fusswegrecht nie

mehr benützt hat und dass auch die übrigen Bewohner der Villa Senar es nie mehr

benützt haben. Es hätte für sie, weil es beim Schlosshotel endigte, jede

Bedeutung verloren.

Ich hoffe gerne, dass Sie nach diesem Aufschlüssen nicht zögern werden, das

Löschungsbegehren des Hrn. Vorster als berechtigt anzuerkennen und möchte Sie

daher nochmals höflichst bitten, die Ihnen in meinem Schreiben vom 5. Juli a.c.

zugestellte Erklärung unterzeichnen und mir oder dem Grundbuchamt Ebikon

zustellen zu wollen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ns. des Hrn. A. Vorster-Burckhardt: [handwritten] A. Graber [handwritten]


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